Allgemeine Geschäftsbedingungen
Inge Kohrmann
Katzenbetreuung Butzbach
Am Haingraben 8
35510 Butzbach
Stand 02.06.2024
VERTRAGSBEDINGUNGEN
§1 Der Auftraggeber verpflichtet sich jeder Zeit unter den angegebenen Nummern telefonisch erreichbar zu sein. Andernfalls darf die Tierbetreuerin Inge Kohrmann zum Wohle des Tieres und zu Kosten des Tierhalters handeln.
§2 Hält die Tierbetreuerin eine tierärztliche Behandlung für sofort für nötig (lebensbedrohlicher Zustand des Tieres), so willigt der Tierhalter schon jetzt darin ein, dass das Tier im Auftrag des Eigentümers auf dessen Rechnung in tierärztliche Behandlung kommt. Bei evtl. anderen Verletzungen des Tieres wird eine vorherige telefonische Absprache mit dem Tierhalter/Eigentümer gehalten. Auch diese Kosten gehen ausschließlich zu Lasten des Eigentümers.
§3 Der Tierhalter ist verpflichtet alle Krankheiten sowie besondere Eigenarten der zu betreuenden
Tiere, der Katzenbetreuung Butzbach mitzuteilen.
§4 Der Tierhalter versichert, dass sein Tier zum Zeitpunkt der Betreuung, frei von ansteckenden Krankheiten und Parasiten ist. Ein Impfpass ist zu hinterlegen.
§5 Für Schäden, die während der Abwesenheit des Betreuers entstehen, übernimmt die Katzenbetreuung Butzbach keine Haftung.
§6 Bei nicht persönlich erfolgten Schlüsselübergaben / Schlüsselrückgaben, wie z.Bps. über den Schlüsseltresor, übernimmt die Katzenbetreuung Butzbach keine Haftung.
Überlassene Schlüssel werden selbstverständlich sorgfältig verwahrt.
Bei Verlust der Schlüssel während der Betreuungszeit haftet die Katzenbetreuung Butzbach nur bei grober Fahrlässigkeit.
Wertsachen sind unter Verschluss zu halten, die Katzenbetreuung Butzbach übernimmt keine Haftung für irgendwelche Schäden, fehlende Wertsachen/Mietschäden, Diebstahl die durch Dritte (Einbruch oder weitere Schlüsselinhaber) verursacht werden.
Die Katzenbetreuung Butzbach ist durch eine gewerbliche Haftpflichtversicherung abgesichert. Schadenersatzansprüche können nur bei nachweislich grober Fahrlässigkeit geltend gemacht werden.
ALLGEMEINES
§7 Ist es der Katzenbetreuung Butzbach nicht möglich, einen angenommenen Auftrag auszuführen
(durch Unfall, Krankheit, höhere Gewalt) besteht seitens des Tierhalters kein Anspruch auf Erfüllung
oder Entschädigung. Vom Kunden bereits im Voraus geleistete Zahlungen für den Zeitraum in dem die
Leistungen von der Katzenbetreuung Butzbach nicht erbracht werden, werden selbstverständlich
zurückerstattet.
§8 Die Katzenbetreuung Butzbach kann fristlos vom Vertrag zurücktreten oder die Betreuung nach Absprache vorzeitig zu beenden, wenn der Eigentümer sich vertragswidrig und unehrlich verhält oder die Betreuung des Tieres (z.Bps.
unzumutbares Verhalten, mittelbare oder unmittelbare Gefahr, verschwiegene Aggressivität des Tieres) unzumutbar wird. In diesen
Fällen ist eine Rückerstattung bereits bezahlter Gebühren ausgeschlossen.
§9 Der abgeschlossene Tiersittervertrag ist für jede Inanspruchnahme der Katzenbetreuung
Butzbach gültig, sofern keine schriftliche Änderung seitens der Katzenbetreuung Butzbach vorliegt.
§10 Kundendaten werden vertraulich behandelt und nicht an Dritte weitergegeben, ausgenommen
hiervon sind staatliche Stellen oder Tierärzte, denen die Katzenbetreuung Butzbach zur Auskunft verpflichtet ist.
§11 Der Tierbesitzer erklärt seine ausdrückliche Zustimmung zur Verwendung und Veröffentlichung
der Film-/ bzw. Fotoaufnahmen des Tieres, die während der Betreuung gemacht werden. Dies erfolgt ohne Namensnennung und so, dass Standorte nicht erkennbar sind.
Der Tierbesitzer verzichtet auf die Geltendmachung jeglicher Vergütung / Ansprüche.
§12 Eine Haftbarmachung der Katzenbetreuung Butzbach ist ausschließlich auf grobe Fahrlässigkeit oder Vorsatz beschränkt.
Leistungserbringung
§13 Feste Betreuungszeiten können nicht garantiert werden, sondern richten sich nach Bedarf und Auslastung der Katzenbetreuung.
Die Betreuung erfolgt in der Regel zwischen 9-18 Uhr. Samstag & Sonntags zwischen 11-18 Uhr.
§14 Die Katzenbetreuung Butzbach verpflichtet sich das Tier artgerecht und nach den Wünschen des Tierbesitzers zu betreuen, sowie das Tierschutzgesetz und dessen Bestimmungen einzuhalten.
§15 Die Betreuungdienstleistung umfasst eine sachkundige, sorgfältige, gewissenhafte und liebevolle Versorgung und Betreuung.
§16 Haustüren und Fenster werden von der Katzenbetreuung Butzbach ordentlich ge/-verschlossen, um Zugang, entlaufen oder Verletzungen des Tieres zu verhindern, unter der Berücksichtgung der vom Auftraggeber vorgegebenen Maßnahmen.
§17 Die Katzenbetreuung Butzbach respktiert die Privatssphäre der Kunden. Es werden nur die vorab besprochenen Räume betreten.
§18 Ein Entlaufen, Abhandenkommen oder Verunfallen von Freigänger Katzen kann von der Katzenbetreuung Butzbach nicht ausgeschlossen werden.
VERGÜTUNG/PREISE
§19
Katzensitting
Basis Paket 20min Freigänger
1x tgl. 16 Euro
zzgl. Fahrtkosten für An-und Abfahrt 0,50€/km
2x tgl. 28 Euro
zzgl. Fahrtkosten für An-und Abfahrt 0,50€/km
Preise gelten für 2 Katzen, jede weitere 3€
Komfort Paket 40min Hauskatzen
1x tgl. 20 Euro
zzgl. Fahrtkosten für An-und Abfahrt 0,50€/km
2x tgl. 36 Euro
zzgl. Fahrtkosten für An-und Abfahrt 0,50€/km
Preise gelten für 2 Katzen, jede weitere 3€
Komfort Paket PLUS 60min Hauskatzen
1x tgl. 30 Euro
zzgl. Fahrtkosten für An-und Abfahrt 0,50€/km
2x tgl. 56 Euro
zzgl. Fahrtkosten für An-und Abfahrt 0,50€/km
Preise gelten für 2 Katzen, jede weitere 3€
Ab 15€ zzgl. Fahrtkosten 0,50€/km
Berechnung erfolgt nach Aufwand.
§19a
Der Gesamtbetrag der Betreuungskosten ist 3 Wochen vor Betreuungsbeginn
per Überweisung zu entrichten, sonst besteht kein Anspruch auf Betreuung.
§19b
Auf Betreuungspreise gibt es keine Preisgarantie. Es gelten die zum Zeitpunkt der Betreuung aktuellen Preise.
Diese können auf der Homepage jederzeit eingesehen werden.
ZUSATZKOSTEN
§20 Sonntags/-und Feiertagszuschlag 50%
§21 Schlüsselübergabe Abholung & Rückgabe jeweils 5€ zzgl. Fahrtkosten 0,50€/km
§22 Fahrten zum Tierarzt werden mit 20€/h zzgl. Fahrtkosten 0,50€ /km berechnet
§23 Fahrtkosten werden mit 0,50€/angefangener Kilometer berechnet
§24 evtl. anfallende Parkkosten werden in Rechnung gestellt
AUFTRAGSSTORNO
§25
Eine kostenfreie Stornierung ist nur bis 30 Tage vor Betreuungsbeginn möglich. Diese muss schriftlich erfolgen. Es fällt lediglich eine Bearbeitungsgebühr von 20€ an.
Danach werden folgende prozentuale Anteile des Rechnungsbetrags als Verdienstausfall berechnet:
29- 21 Tage vor Betreuungsbeginn eine Stornogebühr in Höhe von 30% der gesamten Betreuungsgebühr.
20-14 Tage vor Betreuungsbeginn eine Stornogebühr in Höhe von 50% der gesamten Betreuungsgebühr.
13-7 Tage vor Betreuungsbeginn eine Stornogebühr in Höhe von 75% der gesamten Betreuungsgebühr.
weniger als 7 Tagen vor Betreuungsbeginn eine Stornogebühr in Höhe von 90% der gesamten Betreuungsgebühr.
Nicht abgesagte Betreuungszeiten oder abgesagte Betreuungszeiten direkt am Betreuungstag werden zu 100% in Rechnung gestellt.
Sollte eine frühere Rückkehr den Betreuungszeitraum verkürzen, so wird der volle Rechnungsbetrag zu 100% abgerechnet.
Salvatorische Klausel
§26 Sollten einzelne Klauseln dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen ganz oder teilweise ungültig
sein, so berührt das die Wirksamkeit der übrigen Klauseln nicht. Eine unwirksame Bestimmung wird
durch eine solche Bestimmung ersetzt, die dem wirtschaftlichen Zweck der unwirksamen Regelung
am nächsten kommt und wirksam ist.
§27 Erfüllungsort und Gerichtsstand ist Butzbach
Katzenbetreuung Butzbach
Mobil:0151-41209053 (gerne WhatsApp)
Email: katzenbetreuung-butzbach@web.de
Telefonisch Mo-Fr von 10-18 Uhr
Da ich nicht immer ans Telefon gehen kann, hinterlasst mir bitte eine Nachricht oder schickt mir eine WhatsApp mit eurem Anliegen
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